Kontrolliertes Trinken als Option im Rahmen der MPU nach den neuen Begutachtungskriterien (2022, 4. Auflage)

 Einführungen (60 Minuten) und Schulungen (1 + 2 Tage) 2024

 

Hintergrund

Mit der Neuauflage der „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien, 4. Auflage (2022)“ (BK-4) ergibt sich für alkoholauffällige Kraftfahrer, die in die Hypothesengruppe A2 fallen, die Möglichkeit, ihre Fahreignung während einer ca. einjährigen Erprobungszeit entweder durch das Erreichen von stabiler Abstinenz oder durch stabiles Kontrolliertes Trinken (neues Kriterium A 2.7 N) unter Beweis zu stellen.

Von Psychologen oder Suchttherapeuten, die Klienten auf Kontrolliertes Trinken vorbereiten, wird gefordert, dass sie nach einem anerkannten Seminarkonzept arbeiten, eine fachlich fundierte Maßnahme, die den BK-4-Erfordernissen genügt, durchführen und am Ende in einer qualifizierten Bescheinigung den therapeutischen Prozess belegen. Von GutachterInnen wird eine sachkundige Begutachtung nach den Indikatoren von A 2.7 N verlangt.

Das ISS Nürnberg (wissenschaftliche Leitung Prof. Dr. Joachim Körkel) hat für beide Gruppen von Fachkräften – sowohl die in verkehrstherapeutischen Vorbereitungsmaßnahmen Tätigen als auch die GutachterInnen – ein passgenaues Konzept zur Begleitung von Klienten beim Erlernen des Kontrollierten Trinkens in den drei vorgeschriebenen Phasen (3-monatige Abstinenzphase, 3-4-monatige KT-Erprobungsphase, 6-monatige KT-Stabilisierungsphase) entwickelt. Damit entspricht das Angebot den Rahmenanforderungen der neuen Begutachtungskriterien.

Ziel der Schulung

Alkoholauffällige Kraftfahrer (A2 oder A3) nach einem fachlich profunden, wissenschaftlich fundierten Konzept beim Erlenen des Kontrollierten Trinkens unterstützen bzw. gutachterlich die Aneignungsgüte und Stabilität von KT überprüfen zu können.

Zielgruppen:

Die Schulung wendet sich zum einen an Fachkräfte, die bereits bisher verkehrsförderliche Maßnahmen als Vorbereitung auf eine MPU anbieten (Suchtberatungsstellen, Verkehrspsychologen, Psychotherapeuten) und zukünftig mit der Zielgruppe A2 (und auch A3) in Richtung Kontrolliertes Trinken arbeiten möchten. Zum zweiten richtet sich die Schulung an GutachterInnen, die sich Grundlagen zur Begutachtung nach A 2.7 N aneignen möchten.

Aufbau und Inhalte:

Die Schulung besteht aus zwei Blöcken – einem 1-tägigen ersten und einem 2-tägigen zweiten Block. Eine Anmeldung kann für beide Blöcke oder – etwa im Falle von GutachterInnen – nur für Block 1 erfolgen (eine Anmeldung nur für Block 2 ist nicht zu empfehlen, da Block 2 auf Block 1 aufbaut).

In Block 1 werden der wissenschaftliche Hintergrund (Theorie, Forschungsstand und Behandlungsprogramme zum Kontrollierten Trinken) sowie die Indikatoren des neuen Kriteriums A 2.7 N zum Kontrollierten vermittelt und die gutachterliche Überprüfungsmöglichkeit dieser Indikatoren erörtert. Block 1 ist sowohl auf verkehrstherapeutisch Tätige als auch GutachterInnen zugeschnitten („Was sollte man zum Hintergrund des Kontrollierten Trinkens wissen – und wie lässt sich Kontrolliertes Trinken in der Begutachtung überprüfen?“).

Block 2 vermittelt das „praktische Handwerkszeug“, um Klienten Kontrolliertes Trinken in Einklang mit den Vorgaben der BK-4 (A 2.7 N) zu vermitteln.

1. Block Schulung (1 Tag) 22.3. oder 26.4.2024
  • Bedeutung der Alkoholabstinenz als Änderungsziel und ihre Grenzen/ Nachteile
  • Zielentscheid pro Abstinenz vs. Kontrolliertes Trinken (KT)
  • Grundlagen des KT: Definition und Behandlungswege zum Aneignen von KT (KT-Kurzinterventionen, KT-Einzelprogramme, KT-Gruppenprogramme; Pharmakotherapie; Selbsthilfegruppen)
  • Inhalte von KT-Interventionen
  • Wirksamkeit von KT-Interventionen
  • Die neuen Begutachtungskriterien (4. Auflage, 2022) und das Kriterium des Kontrollierten Trinkens bei A2-Fällen (A 2.7 N)
  • Indikatoren erfolgreichen Kontrollierten Trinkens im Rahmen der MPU
  • Beurteilung der KT-Umsetzungsgüte und KT-Stabilität im MPU-Kontext
2. Block Schulung (2 Tage) 13.6. - 14.6.2024 oder 19.12. - 20.12.2024
  • 10-Schritte-Programm zum Kontrollierten Trinken
  • Führen und Auswerten eines Trinktagebuchs
  • Wöchentliche Zielfestlegung und Zielplanung
  • Berechnung von Alkohol-Standardeinheiten
  • Anwendung von Strategien zur Erreichung einer Alkoholreduktion
  • Umgang mit Risikosituationen, Rückfällen, alternative Freizeitgestaltung ohne Alkohol, Vermeidung von Gefahrensituationen (z.B. Führen eines PKW und Alkoholkonsum), Ablehnen von Trinkaufforderungen etc.

Literaturhinweis

Körkel, J. & Wagner, T. (2021c). Abstinenz oder kontrolliertes Trinken? Eine evidenzbasierte Betrachtung zur notwendigen Verhaltensänderung bei alkoholauffälligen Kraftfahrern.
Blutalkohol, 58, 211-228.

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