Hintergrund Mit der Neuauflage der „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien, 4. Auflage (2022)“ (BK-4) ergibt sich für alkoholauffällige Kraftfahrer, die in die Hypothesengruppe A2 fallen, die Möglichkeit, ihre Fahreignung während einer ca. einjährigen Erprobungszeit entweder durch das Erreichen von stabiler Abstinenz oder durch stabiles Kontrolliertes Trinken (neues Kriterium A 2.7 N) unter Beweis zu […]
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